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Antrag auf Erlaubnis für die Verwendung entzündbarer Flüssigkeiten
Das Produkt ist nicht mehr verfügbar, da die Veranstaltung beendet ist.
Nähere Einzelheiten finden Sie auch unter Punkt 5.7 der Technischen Richtlinien.
Beachten Sie bitte auch das Merkblatt!
Für verspätete oder nicht eingereichte Erlaubnisanträge wird eine Nachbearbeitungsgebühr von 210,08 € zuzüglich MwSt. erhoben.
- Die Lagerung und Verwendung entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von < 0°C bis 60°C ist im gesamten Messegelände ohne schriftliche Erlaubnis durch die Messe Düsseldorf verboten.
- Für den Betrieb und die Vorführung von Exponaten kann eine Bevorratung des dafür notwendigen Tagesbedarfs an entzündbaren Flüssigkeiten gestattet werden.
- Entzündbare Flüssigkeiten dürfen nur im Rahmen der jeweils gültigen arbeits- und gewerberechtlichen Bestimmungen verwendet werden.
- Die Sicherheitsdokumente müssen ab dem Messestandaufbau auf dem Messestand verfügbar sein.
- Die Erlaubnis selbst muss mit dem Sicherheitsdatenblatt der jeweiligen Flüssigkeit auch in Papierform an Ihrem Messestand vorgehalten werden, sobald die Flüssigkeit auf dem Stand ist.
Informationen zum Servicepartner Messe Düsseldorf GmbH:
Die Messe Düsseldorf ist einer der 5 erfolgreichsten Messeveranstalter weltweit. Auf den Veranstaltungen in Düsseldorf präsentieren jedes Jahr rund 30.000 Aussteller 1,5 Millionen Fachbesuchern ihre Produkte. Rund 50 Fachmessen, davon 23 N°-1-Veranstaltungen in den fünf Kompetenzfeldern Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen, Handel, Handwerk und Dienstleistungen, Medizin und Gesundheit, Mode und Lifestyle sowie Freizeit finden am Standort Düsseldorf statt. Dabe... weiterlesen
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